5 Kriterien für Poller im Strassenraum - Consel Group AG

5 Kriterien, die Poller im Strassenraum unbedingt erfüllen müssen

Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Kriterien Poller und Polleranlagen im Strassenraum erfüllen müssen, um sie auch für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer sicher zu machen.

Die Basis dafür bildet die Empfehlung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes vom 17. Mai 2021.

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urbanstar Poller
5 Kriterien für Poller im Strassenraum

Gefahr durch schlechte Sichtbarkeit

Poller und Polleranlagen werden installiert um vulnerable Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Radfahrer vor Fahrzeugverkehr zu schützen oder um Zufahrten zu regeln.

Fehlende visuelle und taktile Markierungen, zu geringe Höhe der Poller oder zu geringer Abstand zwischen den Pollern bedeuten eine Gefahr für mobilitätseingeschränkte, blinde oder sehbehinderte Personen. Oft erkennen diese die Poller dadurch nicht rechtzeitig. Nicht selten resultieren daraus Unfälle und Verletzungen.

Dies gilt es unbedingt zu verhindern.

Folgende Eigenschaften müssen Poller aufweisen:

💡 Visuelle Kennzeichnung – Poller müssen sich farblich von den Gehwegbelägen abheben und Markierungsstreifen besitzen. Hier ist der Kontrast der einzelnen Markierungen gegenüber dem Poller sehr wichtig.

💡 Taktile Kennzeichnung – Um Poller für blinde Fussgänger sichtbar zu machen, muss der Poller mittig in einem Aufmerksamkeitsfeld mit einer Kantenlänge von 90×90 cm angeordnet werden.

💡 Höhe – Die Mindesthöhe beträgt 90 cm, insbesondere dann, wenn die Sperrpfosten quer zur Gehrichtung über die nutzbare Gehwegbreite angeordnet werden sollen.

💡 Abstand – Der Mindestabstand zwischen zwei quer zur Gehrichtung angeordneten Pollern bei Gehwegüberfahrten beträgt 90 cm, empfohlener Abstand ist jedoch 120 cm.

💡 Fluchtwege – Poller vor Einkaufszentren oder Stadien dürfen Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge nicht blockieren.

Unser Best-Practice Beispiel erfüllt diese Kriterien

Im Rahmen eines Grossprojekts in Mannheim konnten wir insgesamt 9 Polleranlagen installieren.

All unsere Poller sind mit zweifarbigen Reflektorbändern versehen, welche die Sichtbarkeit und den Kontrast erhöhen.

Vor und hinter den Pollern sind taktile Kennzeichnungen im Boden eingearbeitete, um Blinde auf die Hindernisse aufmerksam zu machen.

Die Verkehrspoller haben eine Höhe von 80 cm bei einem Durchmesser von 27,5 cm.

Von Poller zu Poller ist ein Abstand von 155 cm gegeben. So können auch Reinigungsfahrzeuge noch problemlos zwischen den Pollern hindurchfahren.

Zusätzlich ist jeder unserer Poller mit einer akustischen Vorwarnung ausgestattet und besitzt eine 360° LED-Ausleuchtung.

 

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